Datenschutzgrundverordnung

Datenschutzgrundverordnung – Was ist das und was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Am 25. Mai 2018 trat die europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft und ist für Ihr Unternehmen und öffentliche Verwaltungen in der Europäischen Union bindend. Die Vorgaben der DSGVO sorgen für eine Angleichung der Datenschutzanforderungen in den Mitgliedsstaaten. Dies bringt Veränderungen mit sich und stellt Ihr Unternehmen vor neue Herausforderungen.

Effiziente und stabile Arbeitsabläufe

Die DSGVO verändert unser Verständnis und unseren Handlungsrahmen für den Datenschutz. Auf der einen Seite werden die Betroffenenrechte stärker geschützt, während anderseits die Pflichten für Unternehmen erweitert werden. Verstöße werden zukünftig deutlich schärfer geahndet. Zukünftig hat jeder Betroffene ein umfangreiches Auskunftsrecht darüber, welche personenbezogenen Daten ein Unternehmen über ihn vorhält und für welche Zwecke diese verarbeitet und eventuell weitergegeben werden.

Des Weiteren muss jeder Betroffene darüber informiert werden, bei welchen Stellen und Institutionen er sich Auskunft holen und / oder sich beschweren kann. Unternehmen bekommen zusätzlich zur Auskunftspflicht durch die DSGVO die Pflicht umfangreiche Abschätzungen von möglichen Risiken in Form einer Datenschutzfolgeabschätzung durchzuführen, welche jeden auf personenbezogenen Daten basierenden Prozess betreffen können.

Waren bisher Bußgelder von bis zu 30.000 € das Maximum, so können zukünftig bis zu 20 Mio. € oder bis zu 4% des jährlichen weltweiten Unternehmensumsatzes fällig werden!

Vor welchen Herausforderungen steht Ihr Unternehmen?

Der Schutz personenbezogener Daten rückt immer mehr in den Vordergrund. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen müssen hier ansetzen und mehr Transparenz in ihrem Handeln schaffen, sofern sie nicht bereits über ein Datenschutzmanagementsystem verfügen.
Hierbei gilt es sowohl bei bestehenden Prozessen anzusetzen als auch neue Prozesse zu implementieren. Eine umfangreiche Dokumentation sowie wiederkehrende Kontroll- und Prüfmechanismen sind zukünftig unerlässlich. Unternehmen stehen zudem in der Pflicht, mit den Kontrollorganen des Datenschutzes wie dem Landesdatenschutzbeauftragten zusammenzuarbeiten und diesen zu berichten.

Sie möchten mehr wissen oder brauchen Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen?

Wir beraten Sie gerne in Themen rund um den Datenschutz und wie unsere Produkte Ihnen auch in diesem wichtigen Thema Unterstützung bieten können!

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Ob mit Serviceeinsätzen vor Ort, per Fernwartung über das Netzwerk oder durch telefonische Hilfestellung – wir stehen unseren Kunden tatkräftig zur Seite.
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