Digitale Hinweisgeberplattform

Über unser digitales Hinweisgebersystem im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) können Verstöße gegen EU-Recht sicher und vertraulich gemeldet werden.

Bitte melden Sie (potenzielle) Verstöße. Das hilft uns, Missstände im Betrieb abzustellen.

Wer kann unseren internen Meldekanal nutzen?

Alle Personen, die in irgendeiner Form beruflich mit unserem Unternehmen in Verbindung stehen, können Meldungen einreichen. Dazu zählen in erster Linie Beschäftigte, aber auch Bewerber, Geschäftspartner, Lieferanten, Dienstleister oder sonstige Dritte.

Was kann gemeldet werden?

Gemeldet werden können jegliche Regelverstöße, die von Mitarbeitern der Kunze & Ritter GmbH oder der Schwarzwald-IT im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis begangen wurden. Das Hinweisgeberschutzgesetz listet in §3 Absatz 3 auf, welche Art von Verstößen gemeldet werden können. Vereinfacht gesagt können sämtliche Gesetzesverstöße, aber auch interne Regelverletzungen gemeldet werden.

Beispiele sind Verstöße in folgenden Bereichen:

  • Korruption
  • Betrug
  • Geldwäsche
  • Diebstahl
  • Gewalt
  • Sachbeschädigung
  • Personenbezogene Daten und Sicherheit der Informationssysteme
  • Umweltschutz
  • Verbraucherschutz
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Arbeitssicherheit und -gesundheit
  • Verkehrssicherheit

Warum ist es sinnvoll, Verstöße zu melden?

Durch Verstöße gegen Gesetze, nationale Bestimmungen und unternehmensinternen Regelungen (z.B. Verhaltensrichtlinie), kann der Kunze & Ritter GmbH erheblicher Schaden entstehen. Aus diesem Grund ermutigen wir alle, die Kenntnis von derartigen Verstößen erlangen, Hinweise auf potenzielle Gesetzes- und Regelverstöße zu melden.

Entstehen mir Nachteile, wenn ich eine Meldung mache?

Nein. Jede Person, die nach bestem Wissen einen Hinweis auf potenzielle Regelverstöße abgibt, wird wegen der Abgabe eines solchen Hinweises in keiner Weise durch die Kunze & Ritter GmbH benachteiligt oder sanktioniert. Von der hinweisgebenden Person sollen aber nur solche Hinweise abgegeben werden, bei denen sie guten Grund zu der Annahme hat, dass die Meldung der Wahrheit entspricht.

Für den Fall, dass wissentlich falsche oder irreführende Informationen abgegeben werden, ist mit straf-, zivil- und gegebenenfalls auch arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Kann ich eine Meldung anonym einreichen?

Meldungen können selbstverständlich anonym abgegeben werden. Sie müssen keine Angaben machen, die eine Identifizierung Ihrer Person ermöglichen. Die Bearbeitung und Aufklärung einer Meldung kann jedoch möglicherweise effektiver erfolgen, wenn wir Angaben zu Ihren Kontaktinformationen erhalten.

Grundsätzlich wird Ihre Identität – sofern Sie uns diese freiwillig mitteilen – nur den dafür zuständigen und zur Vertraulichkeit verpflichteten Personen, die die Meldung entgegennehmen und bearbeiten, offengelegt. Insofern zur Ergreifung von Folgemaßnahmen weitere Personen mit einbezogen werden, wird Ihre Identität diesen Zuständigen nur nach Ihrer erfolgten vorherigen Einwilligung offengelegt. Ausnahmen können sich bei gesetzlichen Offenlegungspflichten, insbesondere im Rahmen behördlicher Untersuchungen oder Gerichtsverfahren, ergeben.

Wie reiche ich eine Meldung ein?

Zum Einreichen einer Meldung klicken Sie auf den Button „Zum Hinweisgebersystem“. Sie können zwischen der schriftlichen Einreichung einer Meldung wählen oder eine Terminanfrage für ein persönliches Treffen stellen.

Beachten Sie bitte beim Ausfüllen des Formulars, dass bereits eingegebene Daten nicht zwischengespeichert werden und beim Verlassen oder Aktualisieren der Website neu eingegeben werden müssen.

Was passiert, nachdem ich eine Meldung eingereicht habe?

Nach der Einreichung Ihrer Meldung wird Ihnen ein 16-stelliger automatisch generierter Code angezeigt, mit dem Sie den Bearbeitungsverlauf Ihrer Meldung im Hinweisgeberportal verfolgen können. Damit haben Sie jederzeit auch die Möglichkeit, Informationen zu ergänzen und auf vertraulichem Weg eventuelle Rückfragen der Bearbeiter zu beantworten. Bei anonym erfolgter Meldung bleibt Ihre Anonymität zu jeder Zeit gewahrt.

Achtung: Bewahren Sie diesen Code gut auf! Ohne ihn ist ein Zugriff auf Ihre Meldung nicht mehr möglich!

Innerhalb von sieben Tagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung in Ihrem Login-Bereich. Innerhalb von drei Monaten nach erfolgter Eingangsbestätigung durch die interne Meldestelle erhalten Sie eine Rückmeldung über die geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen sowie die Gründe hierfür.

Ich habe ein Anliegen, das nicht unter den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt

Kein Problem, im Hinweisgebersystem kann zwischen einer Meldung über einen Verstoß und einem internen Anliegen ausgewählt werden. Nutzen Sie dazu einfach die „Mitteilungsbox“. Wir bearbeiten selbstverständlich auch solche Anliegen.

Wer bearbeitet eingehende Meldungen?

Meldungen werden von unserem unabhängigen, zur Vertraulichkeit verpflichteten Compliance-Team entgegengenommen und bearbeitet. Bei Bedarf wird durch das Team auch unser Datenschutzbeauftragter hinzugezogen.

Was passiert mit meinen übermittelten Daten?

In den Datenschutzhinweisen unseres Hinweisgebersystems haben wir alle Informationen zusammengefasst, wie die personenbezogenen Daten, die wir über eine Meldung erhalten, verarbeitet und geschützt werden.

Kann ich mich auch an externe Meldestellen wenden?

Es steht jedem zu, sich auch an externe Meldestellen des Landes oder des Bundes zu wenden. Unser interner Meldekanal ist als erste Anlaufstelle gedacht und in den allermeisten Fällen auch die schnellere und unkompliziertere Methode, Missstände in unserem Unternehmen ohne direkte Einschaltung der Behörden zu beheben.

Welche externen Meldestellen gibt es?

Informationen zu externen Meldestellen auf Landesebene in Baden-Württemberg:

Informationen zu externen Meldestellen auf Bundesebene:

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